
Fachgebiet
Versicherungsrecht
GUT IST, EINE VERSICHERUNG ZU HABEN
Versicherungsrecht ist Vertragsrecht. Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages erhofft man sich,
eine Absicherung zu erhalten für Probleme, die man nicht haben möchte.
Besser ist,
wenn sie auch zahlt!
Treten diese sogenannten „Schadenfälle“ dann ein, so sind Konflikte oft vorprogrammiert: der Versicherungsnehmer – also Sie – möchte die Leistung, für die er seine Beiträge zahlt. Die Versicherung möchte möglichst wenig Geld ausgeben.
Wichtig ist zuerst die schnelle und richtige Schadenmeldung um spätere Probleme zu reduzieren.
Eine sichere Kenntnis der rechtlichen Besonderheiten in diesem komplexen Rechtsgebiet ist hierfür unerlässlich.
- LEISTUNG AUS DER LEBENSVERSICHERUNG
- LEISTUNG AUS DER UNFALLVERSICHERUNG
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BERUFSUNFÄHIGKEITS-
VERSICHERUNG
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KAPITALISIERUNG VON
ZAHLUNGEN - HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
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TIERHALTERHAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG - SCHADENABWICKLUNG
Verkehrsrecht
Pferderecht

Kompetenz
in allen Rechtsfragen
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